Update: BFH bestätigt steuerliche Abzugs­fähigkeit von ver­geblich aufgewen­deten Due Diligence-Kosten

Mit kürzlich veröffentlichtem Urteil vom 19.01.2013 (I R 72/11) hat der BFH die im GLNS-Newsletter 1/2012 dargestellte Auffassung des FG Baden-Württemberg bestätigt, dass Aufwendungen für eine Due Diligence-Prüfung im Zusammenhang mit dem gescheiterten Erwerb einer Beteiligung steuerlich abzugsfähig sind und die Regelungen des § 8b Abs. 3 KStG dem nicht entgegenstehen.