GLNS berät Nagarro SE bei Aktienrückkauf

Die Nagarro SE mit Sitz in München hat am 14. April 2023 ein Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien in einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 30 Millionen bekanntgegeben. Die börsennotierte und im SDAX und TecDAX enthaltene Nagarro SE ist ein weltweit führender IT-Dienstleister in den Bereichen digitale Produktentwicklung, Digital Commerce und Customer Experience, Big-Data- und KI-Dienstleistungen sowie Beratung zu ERP der neuesten Generation und Managed Services.

Der Vorstand der Nagarro SE hat beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 30. Oktober 2020 erteilten Ermächtigung insgesamt bis zu 350.000 Aktien (entsprechend einem Anteil von rund 2,54 % des Grundkapitals der Gesellschaft) bis zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 30 Millionen über die Börse zu erwerben. Die erworbenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung genannten Zwecken verwendet werden.

Der Rückkauf wird ab dem 2. Mai 2023 in drei Tranchen von einem Kreditinstitut durchgeführt. Der Rückkauf erfolgt unter Berücksichtigung der Safe-Harbour-Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

GLNS berät die Nagarro SE erneut in allen Belangen des Aktienrückkaufs umfassend mit Dr. Bernd Graßl und Malte Krohn. Schwerpunkt der Beratung ist dabei unter anderem die Beachtung der kapitalmarktrechtlichen Vorgaben zur Anwendung der Safe-Harbour-Regelungen.

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