GLNS hat die Bieterin Linus Holding GmbH und den hinter der Bieterin stehenden privaten Investor Philipp Horsthemke im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der Linus Digital Finance AG, Berlin („Linus“), beraten.
Linus ist eine digitale Immobilienfinanzierungsplattform für institutionelle Immobilieninvestments und bietet digitale Finanzierungslösungen für Immobiliensponsoren an, etwa Projektentwickler oder Investoren. Die Aktien der Linus („Linus-Aktien“) waren bislang unter anderem zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) zugelassen.
Die Linus Holding GmbH hat am 12. November 2024 ein Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zum Erwerb sämtlicher Linus-Aktien abgegeben (das „Angebot“). Das Angebot war zugleich als Delisting-Erwerbsangebot nach dem Börsengesetz (BörsG) ausgestaltet, um einen Widerruf der Zulassung der Linus-Aktien zum Handel im regulierten Markt zu ermöglichen. Die Annahmefrist für das Angebot lief bis zum 10. Dezember 2024. Vorstand und Aufsichtsrat der Linus haben zu dem Angebot eine begründete Stellungnahme abgegeben.
Linus und die Linus Holding GmbH haben zudem eine Delisting-Vereinbarung geschlossen, in der sich der Vorstand der Linus unter anderem dazu verpflichtet hat, vor Ablauf der Annahmefrist einen Delisting-Antrag an die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Gemäß der Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse ist das Delisting zeitgleich mit dem Ablauf der Annahmefrist für das Angebot am 10. Dezember 2024 wirksam geworden.
GLNS hat die Linus Holding GmbH und den dahinterstehenden Investor umfassend im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Delisting beraten (Dr. Bernd Graßl, Aktien- und Kapitalmarktrecht; Georg Lindner, Gesellschaftsrecht/Steuerrecht).