Aktien- und Kapitalmarktrecht

Die Beratung börsennotierter Unternehmen und ihrer Aktionäre ist komplex und vielseitig. GLNS verfügt in diesem Bereich über langjährige, umfassende Erfahrung und wird regelmäßig von namhaften Unternehmen und Investoren aus den unterschiedlichsten Branchen mandatiert.

Neben dem aktienrechtlichen „Housekeeping“ begleiten wir regelmäßig börsennotierte Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer – auch kritischen – Hauptversammlungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung von Kapitalmaßnahmen sowie aktienrechtlicher Integrations- und Strukturmaßnahmen (Taking Private), etwa dem Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, der Durchführung von Squeeze-outs und dem Delisting und Downlisting. In diesem Zusammenhang vertreten wir Gesellschaften, Aktionäre und Organmitglieder auch bei Gerichtsverfahren, insbesondere bei Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, in Freigabe- und Spruchverfahren sowie bei Schadensersatzklagen wegen Pflichtverletzungen oder deren Abwehr (Managerhaftung und D&O-Themen; siehe hierzu auch den Bereich Aktien- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten).

Aktionäre, strategische Investoren und Finanzinvestoren vertrauen uns seit vielen Jahren beim Erwerb oder der Veräußerung von Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften (siehe auch Private Equity und Private M&A), bei der Ausübung ihrer Aktionärsrechte sowie bei Börsengängen und Kapitalmaßnahmen (siehe auch Finance). Dabei arbeiten unsere Teams stets fachübergreifend sehr eng zusammen, sodass wir komplexe Mandate umfassend und nahtlos bearbeiten können.

Nicht zuletzt berät GLNS auch Bieter, Zielgesellschaften und Organmitglieder bei öffentlichen Übernahmeprozessen und zur Abwehr feindlicher öffentlicher Übernahmeangebote. Dies ist eine unserer Kernkompetenzen. Auch in anderen Sondersituationen, etwa bei aktivistischen Aktionären oder Investoren (Shareholder Activism und Investor Activism), begleiten wir unsere Mandanten regelmäßig und umfassend (siehe auch Public M&A).

Ausgewählte Referenzen:

  • zooplus AG im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von EQT sowie Hellman & Friedman und beim anschließenden Delisting
  • MorphoSys AG zu Vorstandsvergütungsthemen, bei der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung sowie laufend in aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen
  • CompuGroup Medical SE & Co. KGaA beim Formwechsel aus der CompuGroup Medical SE
  • Zalando SE zu Vorstandsvergütungsthemen und zur ordentlichen Hauptversammlung
  • HelloFresh SE zu Vorstandsvergütungsthemen und zur ordentlichen Hauptversammlung
  • InTiCa Systems AG zu Vorstandsvergütungsthemen, bei der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung sowie laufend in aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen
  • clearvise AG bei Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht und unter Bezugsrechtsausschluss), bei der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung und laufend in aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen
  • Delivery Hero SE bei Börsengang an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie laufend in aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen
  • Marley Spoon AG bei Formwechsel und Börsengang an der Australian Stock Exchange (ASX), bei Kapitalerhöhungen, Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen sowie laufend in gesellschafts- und aktienrechtlichen Fragen
  • Maxburg Capital Partners beim Erwerb einer Beteiligung an der börsennotierten zooplus AG
  • Zouk Capital (abgebender Großaktionär) im Zusammenhang mit dem Börsengang der va-Q-tec AG
  • adidas AG, AUDI AG, CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, GRAMMER AG zu aktien- und kapitalmarktrechtlichen Fragen und bei der Durchführung von Hauptversammlungen
  • Zahlreiche Private Equity- und Venture Capital-Gesellschaften bei der Vorbereitung von Börsengängen ihrer Portfolio-Unternehmen
  • Zahlreiche nicht gelistete Aktiengesellschaften laufend in gesellschafts- und aktienrechtlichen Fragen, Neuordnung der Aktionärsstruktur, Aktionärsvereinbarungen, aktienrechtlichen Streitigkeiten etc.