Post-M&A Litigation
Ein Schwerpunkt unserer Litigation-Praxis sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen. Derartige Streitigkeiten entstehen insbesondere aus der Verletzung von Garantieklauseln im Unternehmenskaufvertrag oder der Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten sowie im Zusammenhang mit Kaufpreisberechnungsklauseln.
Unser hoch spezialisiertes Litigation-Team verfügt über langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen als auch bei der Anspruchsabwehr in Post-M&A-Streitigkeiten. Eine unserer besonderen Stärken liegt in der präzisen Aufarbeitung und überzeugenden Darstellung komplexer Sachverhalte für das Gericht. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer engen Zusammenarbeit mit ebenfalls auf Post-M&A-Streitigkeiten spezialisierten Wirtschaftsprüfern.
Viele der von uns bearbeiteten Post-M&A-Streitigkeiten weisen einen internationalen Bezug auf und werden nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Wir treten regelmäßig vor Schiedsgerichten auf und verfügen über die insoweit erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
Ausgewählte Referenzen:
- Börsennotierte Beteiligungsgesellschaft bei gerichtlichen Streitigkeiten über die Rückabwicklung eines Unternehmenskaufvertrags (Asset Deal) wegen vorvertraglicher arglistiger Täuschung durch den Unternehmensverkäufer
- Unternehmensverkäufer in DIS-Schiedsverfahren über die angebliche Verletzung von Bilanz- und Compliance-Garantien im Unternehmenskaufvertrag
- Englisches Logistikunternehmen in ICC-Schiedsverfahren bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Verletzung von Bilanzgarantien durch den Unternehmensverkäufer
- Finanzinvestor bei der Geltendmachung von Ansprüchen bei Streitigkeiten mit Unternehmensverkäufer über Kaufpreisberechnungsklausel sowie wegen der Verletzung von Bilanzgarantien im Unternehmenskaufvertrag gegen W&I Versicherer