Post-M&A Litigation

Ein Schwerpunkt unserer Litigation-Praxis sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unter­neh­menskäufen. Derartige Streitig­keiten entstehen insbesondere aus der Verletzung von Garantie­klauseln im Unterneh­mens­kauf­vertrag oder der Verletzung von vorvertraglichen Aufklä­rungs­pflichten sowie im Zusammen­hang mit Kauf­preis­berech­nungs­klauseln.

Unser hoch spezialisiertes Litigation-Team verfügt über langjährige Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen sowohl bei der Durchsetzung von Ansprüchen als auch bei der Anspruchsabwehr in Post-M&A-Streitigkeiten. Eine unserer besonderen Stärken liegt in der präzisen Aufarbeitung und überzeugenden Darstellung komplexer Sachverhalte für das Gericht. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer engen Zusammenarbeit mit ebenfalls auf Post-M&A-Streitig­keiten spezialisierten Wirt­schafts­prüfern.

Viele der von uns bearbeiteten Post-M&A-Streitigkeiten weisen einen internationalen Bezug auf und werden nicht vor staatlichen Gerichten, sondern vor privaten Schieds­gerichten verhandelt. Wir treten regelmäßig vor Schieds­gerichten auf und verfügen über die insoweit erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.

Ausgewählte Referenzen:

  • Börsennotierte Beteiligungsgesellschaft bei gerichtlichen Streitigkeiten über die Rückabwicklung eines Unternehmenskaufvertrags (Asset Deal) wegen vorvertraglicher arglistiger Täuschung durch den Unternehmensverkäufer
  • Unternehmensverkäufer in DIS-Schiedsverfahren über die angebliche Verletzung von Bilanz- und Compliance-Garantien im Unternehmenskaufvertrag
  • Englisches Logistikunternehmen in ICC-Schiedsverfahren bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Verletzung von Bilanzgarantien durch den Unternehmensverkäufer
  • Finanzinvestor bei der Geltendmachung von Ansprüchen bei Streitigkeiten mit Unternehmensverkäufer über Kaufpreisberechnungsklausel sowie wegen der Verletzung von Bilanzgarantien im Unternehmenskaufvertrag gegen W&I Versicherer