Berufshaftung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern

Eine weitere Spezialität des Litigation-Teams von GLNS sind Streitigkeiten über die Berufs­haftung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Auslöser für derartige Streitigkeiten sind etwa Pflichtverletzungen in der steuerlichen Gestaltungsberatung, bei der Jahresabschlussprüfung oder bei der Beratung von Unternehmen in finanziellen Krisensituationen (fehlerhafte Prüfung von Sanierungs­gut­achten).

Wir beraten in diesem Zusammen­hang vornehmlich Unternehmen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ihre (ehemaligen) Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Komplexität der Materie erfordert dabei häufig eine enge Verzah­nung von zivilrechtlichem und zivilprozessualem Know-how mit speziellen steuerrechtlichen Kenntnissen. Unsere Litigation-Praxis arbeitet daher in diesem Bereich eng mit den bei GLNS tätigen Steuerberatern zusammen. Darüber hinaus kooperieren wir regelmäßig erfolgreich mit einer auf die forensische Aufarbeitung von Wirtschafts­prüfer­haftungs­fällen spezialisierten Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, welche die erforderlichen Vorarbeiten im Hinblick auf die Feststellung des tatsächlichen Prüfungsverhaltens sowie die Schadensermittlung übernimmt.

Ausgewählte Referenzen:

  • Biotechnologieunternehmen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberatungsgesellschaft wegen der fehlerhaften steuerlichen Behandlung von Gewinnausschüttungen bzw. Zahlungen aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG
  • Immobilienunternehmen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberatungsgesellschaft wegen fehlerhafter steuerlicher Gestaltungsberatung im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht bestimmter Immobiliengeschäfte
  • Chemieunternehmen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen der pflichtwidrig unterbliebenen Aufdeckung von langjährigen Unterschlagungen durch Unternehmensmitarbeiter im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
  • Mittelständisches Kfz-Handelsunternehmen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen der pflichtwidrig unterbliebenen Aufdeckung von langjährigen Unterschlagungen durch Unternehmensmitarbeiter im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlussprüfung
  • Unternehmer bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften