Andreas Scheidle

Andreas Scheidle, LL.M.

Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner

Andreas Scheidle ist sowohl als Rechtsanwalt als auch als Steuerberater qualifiziert und berät bei nationalen und internationalen Private-Equity- und M&A-Transaktionen, bei Umstrukturierungen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit Finanzbehörden. Sein Schwerpunkt liegt neben der steuerlichen Strukturierung von Transaktionen und Managementbeteiligungen vor allem im Bereich des Steuerstreits und bei Umstrukturierungen.

Gemeinsam mit Kollegen der Litigation-Praxis berät Andreas Scheidle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern wegen Berufspflichtverletzungen. Zu seinen Mandanten gehören in- und ausländische (Finanz-)Investoren, Management-Teams, mittelständische Unternehmen, Family Offices sowie vermögende Privatpersonen.

Schwerpunkte
Vita
  • Studium an der Universität Augsburg und an der University of Texas at Austin (LL.M.)

  • Referendariat in Augsburg und Frankfurt/Main

  • Zulassung als Rechtsanwalt und Steuerberater

Auszeichnungen
  • Best Lawyers: Tax

  • Juve Handbuch (oft empfohlen)

  • Juve Steuermarkt (oft empfohlen)

Ausgewählte Mandate
  • Beratung und Vertretung einer Gesellschaft in einem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Stromsteuererstattung

  • FSN Capital beim Erwerb der Lobster-Gruppe 

  • FSN Capital beim Erwerb von Bäcker Görtz

  • Afinum und Fishing King beim Erwerb der Stollenwerk-Gruppe

  • Afinum beim Erwerb der Christian Koenen Gruppe

  • Beratung verschiedene (Finanz-)Investoren bei finanzgerichtlichen Verfahren

  • Beratung von ausländischen Gesellschaften im Zusammenhang mit Quellensteuererstattungen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

  • EMH Partners bei Beteiligung an Acrolinx

  • Håndverksgruppen beim Erwerb der Hans Übelacker GmbH + Co KG

  • Gesellschafter der DBV bei der Veräußerung sämtlicher Anteile an ein Portfoliounternehmen der Deutsche Private Equity

  • Gründer der Smile Eyes Gruppe bei einem Investment von Trilantic Europe

  • PARAGON PARTNERS bei dem Erwerb der WEKA-Gruppe

  • Trill Impact beim Erwerb der karriere tutor GmbH

  • Beratung in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterhaftungsfällen (u.a. Vertretung eines mittelständischen Chemieunternehmens bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Steuerberater wegen steuerlicher Falschberatung im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Dividendenausschüttungen)

  • Gesellschafter beim Verkauf der MorethanIP GmbH an Synopsys

  • Gesellschafter von Motel a Miio beim Einstieg von Maxburg Capital Partners

  • Gesellschafter der Intermate Group bei Einstieg von ECM Equity Capital Management

  • Merten Gruppe bei Erwerb der Gämmerle GmbH

  • Mittelständisches Maschinenbauunternehmen bei laufenden Betriebsprüfungen und zahlreichen Rechtsbehelfsverfahren

  • CGS bei Verkauf der SF Tooling Gruppe

  • FITrate-Gesellschafter beim Verkauf an Urban Sports Club

  • Marley Spoon beim Börsengang

  • Gründer der octimine technologies GmbH beim Exit an die Dennemeyer Group

  • AUDI beim Einstieg in die Formel E

  • Delivery Hero beim Börsengang

  • Delivery Hero beim Einstieg von Naspers als Neu-Investor

  • EMERAM Capital Partners beim Erwerb von frostkrone, dem führenden Hersteller von Tiefkühl-Finger-Food

  • Delivery Hero bei Erwerb von Talabat.com und Erhöhung der Beteiligung von Rocket Internet an Delivery Hero von 30 % auf 39 %

  • Delivery Hero bei Erwerb von Foodora

  • Delivery Hero beim Erwerb des türkischen Marktführers Yemeksepeti für USD 589 Millionen

  • Gesellschafter der MailStore Software GmbH beim Verkauf an die Carbonite Inc.

  • Delivery Hero bei der Übernahme des deutschen Marktführers pizza.de

  • Gesellschafter der testhub GmbH bei der Veräußerung ihrer Anteile an die amerikanische Applause App Quality Inc.

Veröffentlichungen
  • Gesellschaftsvertragliche Zuweisung des Einnahmen- oder Werbungskostenüberschusses einer vermögensverwaltenden GbR bei Gesellschafterwechsel während des Geschäftsjahres (Anmerkung zu BFH, Urt. vom 25.9.2018 – IX R 35/17), GWR 2019, 40

  • Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft bei mittelbarer Beteiligung natürlicher Personen (Anmerkung zu BFH, Urt. Vom 19.7.2018 – IV R 39/10), GWR 2018, 423

  • Mitherausgeber der Zeitschrift „Steuern im Notariat“ (2014-2015)

  • Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen – Anschaffungskostenprinzip geht steuerlichen Passivierungsverboten vor, GWR 2013, 193 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Wegfall der Unternehmeridentität bei kurzfristigem Ausscheiden aus einer Personengesellschaft, GWR 2013, 76 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • German Court Rulings on the Forfeiture of Tax Losses, Tax notes Int’l, 2012, 855 (zusammen mit Dr. Henrik Lay)

  • Keine Drittstaatenwirkung bei Mindestbeteiligungsquote von 10 % – kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote und kein „Treaty Override“ durch Schachtelstrafe, GWR 2012, 548 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Anrechnungsmethode bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, SteuK 2012, 217

  • Kein rückwirkender Wegfall des Freibetrags nach § 13a ErbStG a.F. für Erwerb von Anteilen an Personengesellschaft bei mehreren Umwandlungsvorgängen, GWR 2011, 224 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch, SteuK 2011, 147 (zusammen mit Stefan Süß)

  • Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei (verdeckten) Ausschüttungen des GmbH-Vermögens an steuerpflichtige Gesellschafter, GWR 2011, 49 (zusammen mit Felicitas Mayer-Theobald)

  • Keine Umqualifizierung von Lizenzzahlungen in abkommensrechtliche Unternehmensgewinne nach § 50d X 1 EStG, GWR 2010, 615 (zusammen mit Felicitas Mayer-Theobald)

  • Geschäftsführender Komplementär einer KG kann umsatzsteuerrechtlich unselbstständig sein, GWR 2010, 489

  • Abkommensrechtliche Qualifikation von Zinserträgen aus einer vermögensverwaltenden, aber gewerblich geprägten ausländischen Personengesellschaft, GWR 2010, 335 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Schenkungsteuer bei disquotaler Kapitalerhöhung, GWR 2010, 205

  • Hinzurechnungsbesteuerung des AStG verstößt gegen Gemeinschaftsrecht – Schlussurteil „Columbus Container“ GWR 2010, 73 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Aufgabe der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe, GWR 2010, 49 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Mitunternehmeranteil setzt rechtlich geschützte unentziehbare Erwerbsanwartschaft voraus, GWR 2009, 433 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Steuerliche Aspekte von Gestaltungsmaßnahmen in der Krise, GWR 2009, 51 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Gewerblicher Grundstückshandel: Keine Zurechnung von Objekten zwischen Schwesterpersonengesellschaften, GWR 2009, 23 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

  • Tax on Finance Transactions: Germany, PLC Cross-border Tax on Finance Transactions Handbook 2008/2009 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Kontakt

T+49 89 89 05 89 288 F+49 89 89 05 89 299

scheidle@glns.de

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