Andreas Scheidle, LL.M.
Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner
Andreas Scheidle ist sowohl als Rechtsanwalt als auch als Steuerberater qualifiziert und berät bei nationalen und internationalen Private-Equity- und M&A-Transaktionen, bei Umstrukturierungen sowie bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten mit Finanzbehörden. Sein Schwerpunkt liegt neben der steuerlichen Strukturierung von Transaktionen und Managementbeteiligungen vor allem im Bereich des Steuerstreits und bei Umstrukturierungen.
Gemeinsam mit Kollegen der Litigation-Praxis berät Andreas Scheidle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern wegen Berufspflichtverletzungen. Zu seinen Mandanten gehören in- und ausländische (Finanz-)Investoren, Management-Teams, mittelständische Unternehmen, Family Offices sowie vermögende Privatpersonen.
Schwerpunkte
- Unternehmenssteuerrecht und Umstrukturierungen
- Transaktionssteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Strukturierung von Managementbeteiligungen
- Begleitung von Betriebsprüfungen und streitige Auseinandersetzungen
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge/Private Clients
- Berufshaftung von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
Vita
Studium an der Universität Augsburg und an der University of Texas at Austin (LL.M.)
Referendariat in Augsburg und Frankfurt/Main
Zulassung als Rechtsanwalt und Steuerberater
Auszeichnungen
Best Lawyers: Tax
Juve Handbuch (oft empfohlen)
Juve Steuermarkt (oft empfohlen)
Ausgewählte Mandate
Beratung und Vertretung einer Gesellschaft in einem außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Stromsteuererstattung
FSN Capital beim Erwerb der Lobster-Gruppe
FSN Capital beim Erwerb von Bäcker Görtz
Afinum und Fishing King beim Erwerb der Stollenwerk-Gruppe
Afinum beim Erwerb der Christian Koenen Gruppe
Beratung verschiedene (Finanz-)Investoren bei finanzgerichtlichen Verfahren
Beratung von ausländischen Gesellschaften im Zusammenhang mit Quellensteuererstattungen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
EMH Partners bei Beteiligung an Acrolinx
Håndverksgruppen beim Erwerb der Hans Übelacker GmbH + Co KG
Gesellschafter der DBV bei der Veräußerung sämtlicher Anteile an ein Portfoliounternehmen der Deutsche Private Equity
Gründer der Smile Eyes Gruppe bei einem Investment von Trilantic Europe
PARAGON PARTNERS bei dem Erwerb der WEKA-Gruppe
Trill Impact beim Erwerb der karriere tutor GmbH
Beratung in Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterhaftungsfällen (u.a. Vertretung eines mittelständischen Chemieunternehmens bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Steuerberater wegen steuerlicher Falschberatung im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Dividendenausschüttungen)
Gesellschafter beim Verkauf der MorethanIP GmbH an Synopsys
Gesellschafter von Motel a Miio beim Einstieg von Maxburg Capital Partners
Gesellschafter der Intermate Group bei Einstieg von ECM Equity Capital Management
Merten Gruppe bei Erwerb der Gämmerle GmbH
Mittelständisches Maschinenbauunternehmen bei laufenden Betriebsprüfungen und zahlreichen Rechtsbehelfsverfahren
CGS bei Verkauf der SF Tooling Gruppe
FITrate-Gesellschafter beim Verkauf an Urban Sports Club
Marley Spoon beim Börsengang
Gründer der octimine technologies GmbH beim Exit an die Dennemeyer Group
AUDI beim Einstieg in die Formel E
Delivery Hero beim Börsengang
Delivery Hero beim Einstieg von Naspers als Neu-Investor
EMERAM Capital Partners beim Erwerb von frostkrone, dem führenden Hersteller von Tiefkühl-Finger-Food
Delivery Hero bei Erwerb von Talabat.com und Erhöhung der Beteiligung von Rocket Internet an Delivery Hero von 30 % auf 39 %
Delivery Hero bei Erwerb von Foodora
Delivery Hero beim Erwerb des türkischen Marktführers Yemeksepeti für USD 589 Millionen
Gesellschafter der MailStore Software GmbH beim Verkauf an die Carbonite Inc.
Delivery Hero bei der Übernahme des deutschen Marktführers pizza.de
Gesellschafter der testhub GmbH bei der Veräußerung ihrer Anteile an die amerikanische Applause App Quality Inc.
Veröffentlichungen
Gesellschaftsvertragliche Zuweisung des Einnahmen- oder Werbungskostenüberschusses einer vermögensverwaltenden GbR bei Gesellschafterwechsel während des Geschäftsjahres (Anmerkung zu BFH, Urt. vom 25.9.2018 – IX R 35/17), GWR 2019, 40
Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft bei mittelbarer Beteiligung natürlicher Personen (Anmerkung zu BFH, Urt. Vom 19.7.2018 – IV R 39/10), GWR 2018, 423
Mitherausgeber der Zeitschrift „Steuern im Notariat“ (2014-2015)
Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen – Anschaffungskostenprinzip geht steuerlichen Passivierungsverboten vor, GWR 2013, 193 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Wegfall der Unternehmeridentität bei kurzfristigem Ausscheiden aus einer Personengesellschaft, GWR 2013, 76 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
German Court Rulings on the Forfeiture of Tax Losses, Tax notes Int’l, 2012, 855 (zusammen mit Dr. Henrik Lay)
Keine Drittstaatenwirkung bei Mindestbeteiligungsquote von 10 % – kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote und kein „Treaty Override“ durch Schachtelstrafe, GWR 2012, 548 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Anrechnungsmethode bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, SteuK 2012, 217
Kein rückwirkender Wegfall des Freibetrags nach § 13a ErbStG a.F. für Erwerb von Anteilen an Personengesellschaft bei mehreren Umwandlungsvorgängen, GWR 2011, 224 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im Gesellschafterkreis grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch, SteuK 2011, 147 (zusammen mit Stefan Süß)
Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei (verdeckten) Ausschüttungen des GmbH-Vermögens an steuerpflichtige Gesellschafter, GWR 2011, 49 (zusammen mit Felicitas Mayer-Theobald)
Keine Umqualifizierung von Lizenzzahlungen in abkommensrechtliche Unternehmensgewinne nach § 50d X 1 EStG, GWR 2010, 615 (zusammen mit Felicitas Mayer-Theobald)
Geschäftsführender Komplementär einer KG kann umsatzsteuerrechtlich unselbstständig sein, GWR 2010, 489
Abkommensrechtliche Qualifikation von Zinserträgen aus einer vermögensverwaltenden, aber gewerblich geprägten ausländischen Personengesellschaft, GWR 2010, 335 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Schenkungsteuer bei disquotaler Kapitalerhöhung, GWR 2010, 205
Hinzurechnungsbesteuerung des AStG verstößt gegen Gemeinschaftsrecht – Schlussurteil „Columbus Container“ GWR 2010, 73 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Aufgabe der sog. Theorie der finalen Betriebsaufgabe, GWR 2010, 49 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Mitunternehmeranteil setzt rechtlich geschützte unentziehbare Erwerbsanwartschaft voraus, GWR 2009, 433 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Steuerliche Aspekte von Gestaltungsmaßnahmen in der Krise, GWR 2009, 51 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Gewerblicher Grundstückshandel: Keine Zurechnung von Objekten zwischen Schwesterpersonengesellschaften, GWR 2009, 23 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Tax on Finance Transactions: Germany, PLC Cross-border Tax on Finance Transactions Handbook 2008/2009 (zusammen mit Dr. Thomas Fox)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Kontakt
T+49 89 89 05 89 288 F+49 89 89 05 89 299