Internationales Steuerrecht
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Internationales Steuerrecht

In- und ausländische Mandanten schätzen unsere erstklassige steuerliche Beratung bei Sachverhalten mit grenzüberschreitenden Bezügen. Auch andere steuerliche Berater unterstützen wir mit unserem fundierten Know-how im internationalen Steuerrecht. Auf Wunsch unserer Mandant:innen können wir für die Beratung bei internationalen Steuerthemen auf ein bewährtes Netzwerk von renommierten steuerlichen Berater:innen im Ausland zugreifen.

Unser Beratungsspektrum umfasst die steueroptimierte Gestaltung geplanter Auslandsaktivitäten (Outbound-Investments), grenzüberschreitende Umstrukturierungen, die Gestaltung von konzerninternen Finanzierungsstrukturen sowie die Beratung ausländischer Investor:innen bei wirtschaftlichen Aktivitäten in Deutschland (Inbound-Investments). Zusätzlich beraten wir zur Besteuerung des Wegzugs natürlicher Personen und Unternehmen ins Ausland sowie zur internationalen Besteuerung von Privatpersonen.

Referenzen

  • Durchsetzung von Quellensteuererstattungsansprüchen nach § 50d EStG vor dem Bundeszentralamt für Steuern für Private Equity-Investor
  • Steuerliche Begleitung eines Immobilienunterunternehmens bei einer Betriebsprüfung im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Fragestellungen/Darlehensbeziehungen
  • Steuerliche und rechtliche Beratung eines Fahrradherstellers im Zusammenhang mit Entsendung des Gesellschafter-Geschäftsführers in die USA
  • Internationales Maschinenbauunternehmen bei außensteuerrechtlichen Fragestellungen im Verhältnis Deutschland/Niederlande
  • Steuerliche Beratung eines ausländischen Investors bei der Strukturierung von Real Estate Investments

Unsere Expert:innen