Post M&A-Streitigkeiten
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Post M&A-Streitigkeiten

Ein Schwerpunkt unserer Dispute Resolution-Praxis liegt in der Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen. Derartige Konflikte entstehen z.B. im Zusammenhang mit der Erfüllung von Ansprüchen aus dem Unternehmenskaufvertrag, aus der Verletzung von Garantieklauseln im Unternehmenskaufvertrag, der Verletzung von vorvertraglichen Aufklärungspflichten sowie im Zusammenhang mit Kaufpreisberechnungsklauseln.

Wir haben umfangreiche Erfahrung in allen Phasen solcher Streitigkeiten (u.a. in Schiedsgutachterverfahren, in Prozessen vor ordentlichen Gerichten (einschließlich deutscher Commercial Courts) sowie in nationalen und internationalen Schiedsverfahren). Eine unserer besonderen Stärken liegt in der präzisen Aufarbeitung und überzeugenden Darstellung komplexer Sachverhalte für das Gericht bzw. Schiedsgericht. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Erfahrung in der Begleitung von Transaktionen sowie von unserer engen Zusammenarbeit mit ebenfalls auf Post-M&A-Streitigkeiten spezialisierten Wirtschaftsprüfern. Wir verfügen über besondere Expertise bei der Beantwortung von Bilanz- und Bewertungsfragen. 

Referenzen

  • Muttergesellschaft eines international tätigen Konzerns in der Beton- und Baustoffindustrie bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Garantieverletzungen aus einem Unternehmenskauf gegen die W&I-Versicherung in einem DIS-Schiedsverfahren
  • Erwerber eines international tätigen Automobilzulieferers bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Verkäufer wegen Garantieverletzungen und arglistiger Täuschung (vor einem deutschen Commercial Court)
  • Europäisches Private Equity Unternehmens in einem Schiedsgutachterverfahren im Nachgang des Erwerbs eines internationalen Unternehmens aus dem Verlagswesen (einschließlich Streitigkeiten aus einem Schiedsgutachtenverfahren)
  • Börsennotierte Beteiligungsgesellschaft bei gerichtlichen Streitigkeiten über die Rückabwicklung eines Unternehmenskaufvertrags (Asset Deal) wegen vorvertraglicher arglistiger Täuschung durch den Unternehmensverkäufer

Unsere Expert:innen