Aktien- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten
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Aktien- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten

Wir vertreten regelmäßig Mandanten im streitigen Aktienrecht sowie bei kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten. Dabei werden wir sowohl für Aktionäre als auch auf Unternehmensseite tätig, namentlich bei Beschlussmängelklagen zu Hauptversammlungsbeschlüssen sowie in spezifisch aktienrechtlichen Verfahren wie Spruchverfahren, Freigabeverfahren, Sonderprüferbestellungen oder Auskunftserzwingungsverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxis stellt die außergerichtliche Beratung und Vertretung von Investoren und Unternehmen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Aktionärsrechten (Shareholder Activism und Investor Activism) dar. Darüber hinaus werden wir tätig bei kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten wie etwa bei Schadensersatzklagen wegen der Verletzung von Ad hoc-Publizitätspflichten. 

Zudem bietet GLNS umfassende Beratung im Bereich Compliance, einschließlich Compliance-Management-Systemen, Geldwäscheprävention und Hinweisgeberschutz.

Referenzen

  • International tätiger Maschinenbaukonzern bei Streitigkeiten in Joint Venture-Gesellschaft (Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen, aktienrechtliches Auskunftserzwingungsverfahren, Antrag auf Sonderprüfung, Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen Joint Venture-Partner)
  • IT-Unternehmen bei der Verteidigung gegen Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen sowie im aktienrechtlichen Freigabeverfahren zur Herbeiführung der Eintragung einer Kapitalerhöhung im Handelsregister
  • Großaktionär und Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens bei gerichtlichen Streitigkeiten über das zwangsweise Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern sowie über die Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer Tochtergesellschaft
  • Börsennotiertes Beteiligungsunternehmen bei der Abwehr des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verhinderung einer Dividendenausschüttung sowie bei Beschlussmängelklagen und Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses
  • TecDax-Unternehmen bei Untersuchungsverfahren der BaFin wegen der Verletzung von Ad hoc-Publizitätspflichten

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