BGH stärkt Auskunfts- und Einsichtsrechte des Insolvenzverwalters gegenüber Abschlussprüfern
Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der BGH die Rechte von Insolvenzverwaltern gegenüber Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erheblich gestärkt. Das Urteil vom 11. Dezember 2025 (III ZR 438/23) klärt erstmals höchstrichterlich, dass Insolvenzverwalter umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte gegenüber den Abschlussprüfern der insolventen Gesellschaft haben und zwar grundsätzlich auch im Hinblick auf die sog. „Arbeitspapiere“. Das Urteil erging in einem Haftungsstrang im „Wirecard Komplex“, hat aber Praxisrelevanz in allen Konstellationen, in denen Insolvenzverwalter Einblick in die Prüfungsunterlagen von Wirtschaftsprüfern verlangen – oft ein wichtiger erster Schritt vor der Prüfung und Geltendmachung von Haftungsansprüchen.