Mitarbeiterbeteiligung mit Hurdle Shares: Finanzverwaltung schafft Rechtssicherheit
Mitarbeiterbeteiligungen sind für viele Wachstumsunternehmen ein wichtiges Instrument, um Mitarbeitende am künftigen Erfolg zu beteiligen, ohne sofort hohe Gehälter zahlen zu müssen. Mit Verfügung vom 28. Mai 2026 hat das Bayerische Landesamt für Steuern („BayLfSt“) sich dazu positioniert, wie Mitarbeiterbeteiligungen mit negativer Liquidationspräferenz, also sogenannte Hurdle Shares, lohnsteuerlich einzuordnen sind. Erstmals schafft die Finanzverwaltung nun Klarheit dazu, wann bei der Ausgabe solcher Anteile Arbeitslohn vorliegt und wie spätere Erlöse steuerlich zu behandeln sind.