Wissenszurechnung beim Unternehmenskauf
In einem aktuellen Urteil hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass das Wissen des Geschäftsführers der Zielgesellschaft, der bei einem Unternehmenskauf von vornherein am Unternehmen des Käufers beteiligt werden soll, dem Käufer analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen sein kann. Der Umfang der Wissenszurechnung kann jedoch vertraglich eingeschränkt werden. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2016, Az.: I-6 U 20/15, nicht rechtskräftig).