Tax

Tax – News von GLNS

01.12.2018

Transaktionsrelevante steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel

Am 23.11.2018 wurde das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet (vormals „Jahressteuergesetz 2018“) vom Bundesrat verabschiedet. Neben umsatzsteuerlichen Änderungen zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf Internetplattformen (Ebay, Amazon etc.) enthält das Gesetz – teilweise als Reaktion auf die Rechtsprechung von EuGH, BVerfG und BFH – auch zahlreiche weitere steuerliche Änderungen. Die für die die Transaktionspraxis und -strukturierung wichtigen Änderungen sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.

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01.12.2017

BFH (erneut) zum Sanierungserlass: Keine Anwendung auf sog. Altfälle

Der Bundesfinanzhof (BHF) hat sich in zwei Urteilen (I R 52/12 und X R 38/15) erneut mit der Anwendung des sog. Sanierungserlasses beschäftigt. Im Nachgang zu dem Beschluss des Großen Senats des BFH (GrS 1/15), wonach der Sanierungserlass unrechtmäßig und daher nicht anzuwenden ist, hat der BFH nunmehr entschieden, dass der Sanierungserlass auch nicht auf Altfälle anwendbar ist. Ein Vertrauensschutz besteht insoweit nach Auffassung des BFH nicht.

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01.12.2017

BFH zu Mana­ge­ment­­be­tei­li­gungs­­­pro­gram­­men: Veräußerungs­gewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einer lange erwarteten und wegweisenden Entscheidung (Az. IX R 43/15) nunmehr weitgehend Klarheit hinsichtlich der Qualifikation von Einkünften aus typischen Management-Beteiligungsprogrammen geschaffen. Diese Einkünfte sind – entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung – kein Arbeitslohn sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerungsgewinne) zu besteuern. Durch diese Entscheidung wird die bestehende steuerliche Unsicherheit hinsichtlich der Ausgestaltung von Management-Beteiligungsprogrammen weitgehend beseitigt.

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01.12.2016

Die „sonstigen Gegenleistungen“ bei Einbringung und Anteilstausch

Im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2015 wurden Ende des vergangenen Jahres die Möglichkeiten der Gewährung von sonstigen Gegenleistungen (bspw. Barzuzahlungen) im Zuge steuerneutraler Einbringungen nach §§ 20, 21 und 24 UmwStG erheblich beschränkt. In der Transaktionspraxis ist dies insbesondere bei sog. Rückbeteiligungsmodellen relevant. Bei sorgfältiger und vorausschauender Planung sollten sich im Einzelfall durch Alternativgestaltungen vergleichbare wirtschaftliche Ergebnisse erzielen lassen, ohne den Beschränkungen durch die Neuregelung zu unterliegen bzw. die Steuerneutralität der Einbringung zu gefährden.

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01.12.2016

Geplante Neuregelung zum Verlustvortrag

Am 14.09.2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften beschlossen. Ziel der Neuregelung (§ 8d KStG-E) ist es, die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften auch im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels (§ 8c KStG) zu ermöglichen, wenn der Geschäftsbetrieb der Körperschaft nach dem schädlichen Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Nutzung der Verluste ausgeschlossen ist.

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01.06.2016

Neues BMF-Schreiben zur umsatzsteuer­lichen Behandlung des Erwerbs zahlungs­gestörter Forderungen (Non-Performing Loans)

Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung des Erwerbs zahlungsgestörter Forderungen mit BMF-Schreiben vom 2.12.2015 revidiert und sieht in der Übertragung der Forderung nunmehr ausschließlich eine umsatzsteuerfreie Leistung des Verkäufers an den Käufer (§ 4 Nr. 8 Buchst. c UStG). Die Einziehung der Forderung durch den Käufer soll hingegen umsatzsteuerlich keine eigenständige Leistung mehr darstellen, selbst wenn die Parteien hierfür ausdrücklich ein gesondertes Entgelt oder einen Bewertungsabschlag vereinbaren.

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01.06.2015

Die Reform der Erbschaftsteuer – Der Referentenentwurf des Bundes­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 17.12.2014 Teile des Erbschaftsteuerrechts für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun am 2.6.2015 einen Referentenentwurf zur Anpassung des geltenden Rechts an die Vorgaben des BVerfG vorgelegt (ErbStG-E). Der Referentenentwurf orientiert sich stark an dem Eckpunktepapier von Bundesfinanzminister Schäuble vom Februar 2015. Der Gesetzesentwurf bringt zum Teil erhebliche nachteilige Änderungen mit sich.

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01.01.2015

Die Reform der Erbschaftsteuer – ein Zwischenstand nach dem Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­­­ge­richts vom 17.12.2014

Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die geltenden erbschaftsteuerlichen Regelungen zur Verschonung betrieblichen Vermögens (§§ 13a, 13b ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Schon im Februar 2015 stellte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble daraufhin Eckpunkte für eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes vor und löste damit eine intensive politische Debatte aus, die noch andauert.

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01.01.2015

Drohende Änderung: Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Beteiligungen unter 10 %

Die derzeitige Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die Körperschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe gewährt wird, steht weiterhin auf dem Prüfstand. Nachdem bereits die Steuerfreiheit von sog. Streubesitzdividenden aufgehoben wurde, droht nun auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen von unter 10 %. Dies ist nicht nur steuersystematisch fragwürdig, sondern hat auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Verfügungstellung von Venture Capital.

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01.06.2014

Besteuerung von Mana­ge­ment­be­tei­­li­gungs­pro­gram­men: BFH zu Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

Der BFH hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 (VIII R 20/11) entschieden, dass der Überschuss aus dem Rückverkauf von Genussrechten am Arbeitgeber beim Arbeitnehmer als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren ist, wenn der Arbeitnehmer diese Genussrechte bei Laufzeitende nur an den Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, wie das Anstellungsverhältnis endet. Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass dieses Urteil negative Auswirkungen auf die steuerliche Einordnung auch von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen im Rahmen von Managementbeteiligungsprogrammen haben könnte, in denen Good-Leaver- und Bad-Leaver-Klauseln vorgesehen sind.


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01.06.2014

Gerichtliche Kontrolle von verbindlichen Auskünften / Gesell­schaf­ter­da­r­le­hen mit Rangrücktritt in der Liquidationsbilanz

Mit Urteil vom 5. Februar 2014 (I R 34/12) hat der BFH entschieden, dass verbindliche Auskünfte keiner uneingeschränkten materiell-rechtlichen Prüfung durch die Finanzgerichte unterliegen, sondern die gerichtliche Überprüfung sich darauf beschränkt, ob die rechtliche Einordnung des angefragten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Aufgrund dieser eingeschränkten Überprüfbarkeit hat der BFH die praxisrelevante und umstrittene Frage, wie Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen in der Liquidationsbilanz der Gesellschaft steuerlich zu behandeln sind, offen gelassen.

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01.12.2013

FG Münster: Nicht jedes Näheverhältnis schließt Abgeltung­steuer aus

Die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes in Höhe von 25 % u.a. auf Zinseinkünfte ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn Gläubiger und Schuldner der entsprechenden Kapitalerträge „einander nahe stehende Personen sind“. Das FG Münster hat nun entschieden, dass nicht jedes Näheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes ausschließt, sondern der im Gesetz verwendete Begriff des „Nahestehens“ eng am Gesetzeszweck auszulegen ist (Urteil vom 20.09.2013 – 4 K 718/13 E). 

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