Nachträgliche Anschaffungskosten auf Beteiligungen nach § 17 EStG: Finanzverwaltung folgt der neueren Rechtsprechung des BFH
Mit BMF-Schreiben vom 05.04.2019 hat die Finanzverwaltung bei nachträglichen Anschaffungskosten auf Beteiligungen nach § 17 EStG die Abkehr des Bundesfinanzhofs vom Eigenkapitalersatzrecht in der vor dem MoMiG geltenden Fassung nachvollzogen. Die Auswirkungen für die Praxis werden im Folgenden kurz erläutert.