Gerichtliche Kontrolle von verbindlichen Auskünften / Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt in der Liquidationsbilanz
Mit Urteil vom 5. Februar 2014 (I R 34/12) hat der BFH entschieden, dass verbindliche Auskünfte keiner uneingeschränkten materiell-rechtlichen Prüfung durch die Finanzgerichte unterliegen, sondern die gerichtliche Überprüfung sich darauf beschränkt, ob die rechtliche Einordnung des angefragten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Aufgrund dieser eingeschränkten Überprüfbarkeit hat der BFH die praxisrelevante und umstrittene Frage, wie Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen in der Liquidationsbilanz der Gesellschaft steuerlich zu behandeln sind, offen gelassen.