Aktien- und kapitalmarktrechtliche Streitig­keiten

GLNS vertritt regelmäßig Mandanten erfolgreich im streitigen Aktienrecht sowie bei kapitalmarktrechtlichen Streitig­keiten. Wir werden dabei sowohl für Aktionäre als auch für die betroffenen Unternehmen bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte, namentlich bei Beschlussmängelklagen über Hauptversammlungsbeschlüsse sowie in spezifisch aktien­recht­lichen Verfahren wie Spruch­ver­fahren, Frei­gabe­ver­fahren oder Auskunftserzwingungsverfahren tätig. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxis stellt die außergerichtliche Beratung und Vertretung von Investoren und Unternehmen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Aktionärsrechten (Shareholder Activism und Investor Activism) dar. Darüber hinaus werden wir tätig bei kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten wie etwa bei Schadensersatzklagen wegen der Verletzung von Ad hoc-Publizitätspflichten.

Unsere Mandanten profitieren bei alledem von unserer besonderen Expertise und langjährigen Erfahrung bei der Führung von komplexen Rechtsstreitigkeiten sowie im Aktien- und Kapitalmarktrecht.

Ausgewählte Referenzen:

  • International tätiger Maschinenbaukonzern bei Streitigkeiten in Joint Venture-Gesellschaft (Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen, aktienrechtliches Auskunftserzwingungsverfahren, Antrag auf Sonderprüfung, Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen gegen Joint Venture-Partner)
  • IT-Unternehmen bei der Verteidigung gegen Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen sowie im aktienrechtlichen Freigabeverfahren zur Herbeiführung der Eintragung einer Kapitalerhöhung im Handelsregister
  • Großaktionär und Aufsichtsrat eines börsennotierten Unternehmens bei gerichtlichen Streitigkeiten über das zwangsweise Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern sowie über die Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer Tochtergesellschaft
  • Börsennotiertes Beteiligungsunternehmen bei der Abwehr des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verhinderung einer Dividendenausschüttung sowie bei Beschlussmängelklagen und Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses
  • TecDax-Unternehmen bei Untersuchungsverfahren der BaFin wegen der Verletzung von Ad hoc-Publizitätspflichten