Corporate

Corporate – News von GLNS

01.06.2023

Der Referentenentwurf eines Zukunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­set­zes – wesentliche Änderungen im Aktienrecht

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 12. April 2023 zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt im Wesentlichen die Ziele, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts als bedeutenden Teil eines starken Finanzplatzes Europa zu erhöhen.

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01.01.2023

Amend & Extent – Die Verlängerung und Anpassung bestehender Finanzierungsverträge als Alternative zur Refinanzierung

Viele deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch die großzügige Nutzung von durch die jeweiligen Hausbanken ausgegebenen KfW-Krediten in der Coronakrise und der seit der Eurokrise bis 2022 anhaltenden Niedrigzinsperiode, einen beachtlichen Stand an Schulden aufgebaut. Die Fälligkeit der in viele Konsortialkredite eingezogenen KfW-Kreditlinien rückt nun peu-à-peu näher.

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01.01.2023

Das Gesellschaftsregister für die GbR – Auswirkungen auf Unter­neh­men­s­trans­ak­ti­o­nen

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wird das Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG reformiert. Teil der Reform ist die Schaffung eines mit dem Handelsregister vergleichbaren Registers für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das neue Register wird auch Unternehmenstransaktionen, an denen eine GbR beteiligt ist, beeinflussen. Der Beitrag untersucht, welche neuen rechtlichen Gesichtspunkte es bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Kommanditanteilen zu berücksichtigen gilt.


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01.01.2023

Zugang Von E-Mails Im Unternehmerischen Geschäftsverkehr

Immer wieder werfen vermeintlich triviale und alltägliche Vorgänge rechtlich durchaus kniffelige Fragen auf. Ein Beispiel hierfür ist die für die Praxis überaus bedeutsame Frage, zu welchem Zeitpunkt per E-Mail übermittelte Erklärungen dem Empfänger zugehen. Zumindest für E-Mails, die im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu den üblichen Geschäftszeiten eingehen, hat der Bundesgerichtshof dies nunmehr geklärt (BGH, Urteil v. 6.10.2022 – VII ZR 895/21, NJW 2022, 3791).

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