Zugang Von E-Mails Im Unternehmerischen Geschäftsverkehr
Immer wieder werfen vermeintlich triviale und alltägliche Vorgänge rechtlich durchaus kniffelige Fragen auf. Ein Beispiel hierfür ist die für die Praxis überaus bedeutsame Frage, zu welchem Zeitpunkt per E-Mail übermittelte Erklärungen dem Empfänger zugehen. Zumindest für E-Mails, die im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu den üblichen Geschäftszeiten eingehen, hat der Bundesgerichtshof dies nunmehr geklärt (BGH, Urteil v. 6.10.2022 – VII ZR 895/21, NJW 2022, 3791).