„Say-on-Pay“ - umfassende Neuregelung der Mitspracherechte von Aktionären
Die Forderung nach verbesserten Mitspracherechten der Aktionäre bei der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung („Say-on-Pay“) bei europäischen und deutschen börsennotierten Gesellschaften ist ein Thema, das den europäischen Gesetzgeber seit Jahren umtreibt. Nach einer Reihe an Empfehlungen sowie verbindlichen Vorgaben für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen hat die Europäische Union (EU) im Mai 2017 zwingende Regelungen zum Say-on-Pay für sämtliche europäischen börsennotierten Gesellschaften verabschiedet. Diese Regelungen sind Teil der 2. Aktionärsrechterichtlinie (2. ARRL), die verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Mitwirkungsrechte von Aktionären und zur Schaffung von mehr Transparenz vorsieht.