Aktuelles

Aktuelles – News von GLNS

01.06.2021

Gründung von GmbHs/UGs und Handels­re­gis­teran­mel­dun­gen: Ab nächsten Sommer ist das auch online möglich

Zum Ende der Legislaturperiode hat der Gesetzgeber noch ein wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht: Ab August 2022 können GmbHs oder UGs in einem Online-Verfahren gegründet werden. Auch Handelsregisteranmeldungen, die Kapitalgesellschaften betreffen, sind dann vollständig online möglich. Wichtige praxisrelevante Maßnahmen, vor allem im Transaktionsbereich, bleiben bei dem neuen Gesetz allerdings außen vor. Ein Überblick.

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01.06.2021

JUVE Handbuch 2021/2022: GLNS gehört zu den Top-Kanzleien für Venture Capital

Ende Oktober ist die neue Ausgabe des JUVE Handbuchs erschienen. Hierin hat der Fachverlag GLNS-Partner Dr. Daniel Gubitz erneut in die Liste der Führenden Namen für Venture Capital aufgenommen. Anerkannt wird zudem die Beratung der Kanzlei bei M&A- sowie Private-Equity-Transaktionen sowie im Gesellschaftsrecht. Zahlreiche Partner von GLNS gehören zu den Anwälten, die von Mandanten und Wettbewerbern besonders häufig empfohlen werden.

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01.06.2021

Legal-Tech-Gesetz: Der Weg zu einem modernen Rechts­dienst­leis­tungs­markt ist noch weit

Anfang Oktober ist das sogenannte Legal-Tech-Gesetz in Kraft getreten (BGBl. 2021 Teil I, S. 3415). Damit soll größere Chancengleichheit zwischen Inkassodienstleistern und der Anwaltschaft geschaffen werden. Denn bislang unterliegen die Inkassodienstleister deutlich geringeren regulatorischen Anforderungen als die Anwaltschaft, die insbesondere durch das Standesrecht maßgeblich limitiert ist. Das Legal-Tech-Gesetz ist, auch nach Auffassung des Gesetzgebers, nur ein erster Schritt in Richtung eines level playing fields. Zur Schaffung eines modernen und wettbewerbsfähigen Rechtsdienstleistungsmarkts in Deutschland wäre eine weitergehende Liberalisierung der regulatorischen Anforderungen wünschenswert. 

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01.06.2021

Reform der Unter­neh­mens­be­steu­e­rung – Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körper­schaft­steu­er­rechts (KöMoG)

Am 24. März 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. Daneben enthält er eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Umwandlungssteuergesetzes auf Umwandlungen mit Drittstaatenbezug, eine Abschaffung des komplexen Systems der Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen in ertragsteuerlichen Organschaftsverhältnissen sowie eine Regelung zur Berücksichtigung von Verlusten aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen.

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01.06.2021

Update Transparenzregister – Änderungen der FAQ des Bundes­ver­wal­tungs­am­tes sowie ein Ausblick zum Regierungsentwurf des Transparenzregister- und Finanz­in­for­ma­ti­ons­ge­set­zes Geldwäsche (E-TraFinG Gw)

Der GLNS-Newsletter informiert über die Entwicklungen zum Transparenzregister seit seiner Einführung 2017. Er behandelt die aktualisierten FAQ des Bundesverwaltungsamtes und den Regierungsentwurf für das E-TraFinG Gw. Diese Änderungen betreffen die Meldepflichten, die Klassifizierung wirtschaftlich Berechtigter sowie den automatisierten Zugang für Behörden. Unternehmen sollten sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und Übergangsfristen beachten, die bis Ende 2023 gelten.

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01.06.2021

Arglistige Täuschung beim Unternehmenskauf – OLG München zu falschen Angaben des Verkäufers über die wirtschaftliche Situation der Zielgesellschaft und unterlassene Aufklärung über Krisenanzeichen im Unternehmen

In Unternehmenskaufverträgen schließen die Parteien oft gesetzliche Gewährleistungsrechte aus und vereinbaren eigene Haftungsregime. Dabei bleibt die Haftung für Vorsatz unantastbar. Post-M&A-Streitigkeiten drehen sich häufig um Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung des Verkäufers. Das OLG München stellte in einem Urteil fest, dass der Verkäufer durch falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Zielgesellschaft arglistig täuschte. Dies verdeutlicht, dass Verkäufer ein reales Risiko tragen, für arglistige Täuschung haftbar gemacht zu werden.

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