Aktuelles

Aktuelles – News von GLNS

01.06.2021

Update Transparenzregister – Änderungen der FAQ des Bundes­ver­wal­tungs­am­tes sowie ein Ausblick zum Regierungsentwurf des Transparenzregister- und Finanz­in­for­ma­ti­ons­ge­set­zes Geldwäsche (E-TraFinG Gw)

Der GLNS-Newsletter informiert über die Entwicklungen zum Transparenzregister seit seiner Einführung 2017. Er behandelt die aktualisierten FAQ des Bundesverwaltungsamtes und den Regierungsentwurf für das E-TraFinG Gw. Diese Änderungen betreffen die Meldepflichten, die Klassifizierung wirtschaftlich Berechtigter sowie den automatisierten Zugang für Behörden. Unternehmen sollten sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten und Übergangsfristen beachten, die bis Ende 2023 gelten.

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01.06.2021

Arglistige Täuschung beim Unternehmenskauf – OLG München zu falschen Angaben des Verkäufers über die wirtschaftliche Situation der Zielgesellschaft und unterlassene Aufklärung über Krisenanzeichen im Unternehmen

In Unternehmenskaufverträgen schließen die Parteien oft gesetzliche Gewährleistungsrechte aus und vereinbaren eigene Haftungsregime. Dabei bleibt die Haftung für Vorsatz unantastbar. Post-M&A-Streitigkeiten drehen sich häufig um Schadensersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung des Verkäufers. Das OLG München stellte in einem Urteil fest, dass der Verkäufer durch falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Zielgesellschaft arglistig täuschte. Dies verdeutlicht, dass Verkäufer ein reales Risiko tragen, für arglistige Täuschung haftbar gemacht zu werden.

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15.10.2020

FOCUS zeichnet GLNS als TOP Kanzlei 2020 in Gesellschaftsrecht und M&A aus

Das Nachrichtenmagazin FOCUS hat GLNS wie schon im Jahr zuvor als eine der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands in den Rechtsgebieten „Gesellschaftsrecht“ und „Mergers & Acquisitions“ ausgezeichnet.

Die unabhängigen Research Analysten der FOCUS Line Extensions GmbH stellten eine Liste der TOP-Wirtschaftskanzleien in 21 Rechtsgebieten zusammen. Rund 8100 Anwälte in Wirtschaftskanzleien und 2400 Inhouse-Juristen wurden zur Befragung eingeladen.

29.09.2020

GLNS berät die im Prime Standard notierte InTiCa Systems AG im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Optima-Gruppe

GLNS berät die im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte InTiCa Systems AG im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der PRINTad Verlags - GmbH, einer Gesellschaft der Optima-Gruppe des Verlegers Dr. Dr. Axel Diekmann, zum Erwerb sämtlicher InTiCa Systems-Aktien.

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29.06.2020

Best Lawyers Germany 2020 – GLNS Partner zählen zu den besten deutschen Anwälten

GLNS-Anwälte werden im gerade veröffentlichten Ranking der Handelsblatt Gruppe und des US-Verlags Best Lawyers als “Deutschlands beste Anwälte 2020“ empfohlen:

Dr. Reinhard Ege (Corporate Law)
Dr. Daniel Gubitz (Corporate Law und M&A)
Georg Lindner (Private Equity Law)
Dr. Philipp Peitsmeyer (Litigation)
Andreas Scheidle (Tax Law)

01.06.2020

Praxis der grenzüberschreitenden Umwandlungen im Jahr 2020

Das Interesse an der grenzüberschreitenden Verlegung von Gesellschaften ist ungebrochen. Meist geschieht dies unter gleichzeitigem Wechsel der gesellschaftsrechtlichen Form. Doch noch fehlt es an einem einheitlichen rechtlichen Rahmen mit klaren Verfahrensabläufen. Bis zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie ((EU) 2019/2121) ist es an der Praxis und insbesondere der Rechtsprechung Orientierung zu bieten. Doch mangels eindeutiger Rechtsprechung im Jahr 2020 bleibt es dabei: Nur der Einbezug von erfahrenen Beratern in den betroffenen Jurisdiktionen und die frühzeitige Abstimmung mit den Registerstellen bringt Rechtssicherheit und Planbarkeit.

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01.06.2020

Referentenentwurf über die Änderungen der Anti-Treaty Shopping-Regelungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im November 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntlModG) veröffentlicht. Neben zahlreichen Änderungen zur Durchführung des Abzugs- und Erstattungsverfahrens sieht der Entwurf auch eine Neufassung der sog. Anti-Treaty Shopping-Regelung (§ 50d Abs. 3 EStG-E) vor.

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