Steuerliche Vollverzinsung: Bundesministerium der Finanzen legt Referentenentwurf zur Neuregelung vor
Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf für eine Neuregelung der sogenannten Vollverzinsung (§ 233a i.V.m. § 238 AO) veröffentlicht. Grund dafür ist, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr Mitte 2021 als verfassungswidrig verworfen hatte. Im Fall von Steuernachforderungen dürfen Steuerpflichtige mit einer erheblichen Entlastung rechnen.