Aktuelles

Aktuelles – News von GLNS

23.08.2021

GLNS berät Gründer der Smile Eyes Gruppe bei einem Investment von Trilantic

GLNS hat die Gründer und Geschäftsführer der Smile Eyes Gruppe, Dres. Wiltfang und Bechmann, bei einem Investment der europäischen Private-Equity-Gesellschaft Trilantic Europe beraten. Die Transaktion ist als Partnerschaft zwischen Trilantic Europe, den beiden Gründern von Smile Eyes sowie dem Management-Team angelegt, mit der Absicht, eine Buy-and-Build-Strategie im deutschen Ophthalmologie-Markt umzusetzen.

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25.06.2021

Best Lawyers Germany 2021 – GLNS Partner zählen erneut zu den besten deutschen Anwälten

Erneut sind GLNS-Partner von ihren Kollegen als "Best Lawyers in Germany 2021" ausgezeichnet worden. In dem neuen Ranking der Handelsblatt-Gruppe und des US-Verlags Best Lawyers werden

Dr. Reinhard Ege (Corporate, M&A, Tax)
Dr. Bernd Graßl (Private Equity)
Dr. Daniel Gubitz (Corporate, M&A)
Georg Lindner (Private Equity, Tax)
Dr. Philip Peitsmeyer (Litigation)
Andreas Scheidle (Tax)
Dr. Ludger Schult (Corporate, M&A)

empfohlen.

15.06.2021

GLNS berät die Gesellschafter der verovis GmbH beim Zusammenschluss mit valantic

GLNS hat die Gesellschafter der Software-Beratungsmanufaktur verovis GmbH beim Zusammenschluss mit der Digital Solutions-, Consulting- und Software-Gesellschaft valantic beraten. Mit dem Zusammenschluss von verovis und valantic steht Kunden im Bereich Planung und Reporting zukünftig ein End-to-End Lösungsportfolio zwischen ERP und Steuerungsprozessen zur Digitalisierung der Finanzfunktion aus einem Haus zur Verfügung.

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01.06.2021

Aufsichtsrats- und Beiratsvergütungen: Künftig gilt nicht mehr automatisch die Umsatzsteuerpflicht

Die Finanzverwaltung hat ihre bisherige steuerliche Einschätzung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufsichtsrats- und Beiratsvergütungen geändert. Grund dafür ist die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Urteil vom 13.6.2019, C-420/18 - IO), des Bundesfinanzhofs (BFH; Urteil vom 27.09.2019, V R 23/19) und der Finanzgerichte. Sowohl Unternehmen als auch Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder sollten noch vor Jahresende prüfen, ob bei ihren bestehenden Vergütungsstrukturen Handlungsbedarf besteht.

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01.06.2021

Elektronische Signatur: Die korrekte Anwendung in der Praxis

Spätestens seit der Corona Krise ist klar, dass eine rechtswirksame Unterzeichnung von Verträgen und anderen Dokumenten auf elektronischem Wege möglich sein muss. Denn die elektronische Signatur bietet einen entscheidenden Vorteil: Sie macht die Versendung der im Original unterzeichneten Dokumente auf dem Postweg überflüssig. Dies hatte in der Vergangenheit immer wieder zu unnötigen zeitlichen Verzögerungen geführt. Allerdings ist nicht jede elektronische Signatur dafür geeignet, rechtswirksame Verträge abzuschließen.

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