Änderungen im Aktienrecht – Aktienrechtsnovelle 2016 in Kraft getreten
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2015 das vom Bundestag am 12. November 2015 beschlossene Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes („Aktienrechtsnovelle 2016“) gebilligt. Durch das Gesetz sollen die Beteiligungsverhältnisse bei Aktiengesellschaften transparenter gemacht sowie die Finanzierung von Aktiengesellschaften flexibilisiert werden. Daneben enthält das Gesetz einige weitere Neuerungen im Detail sowie Regelungen, die bestehende Streitfragen in der Praxis klären oder frühere Redaktionsversehen bereinigen. Das Gesetz ist – mit Ausnahme der neuen Regelung zur Fälligkeit des Dividendenanspruchs, hierzu unten, Ziffer 6. – am 31. Dezember 2015 in Kraft getreten.