Bundesverfassungsgericht zum VW-Abgasskandal – Antrag auf Aussetzung der Sonderprüfung zurückgewiesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 einen Antrag der VW AG zurückgewiesen, die vom OLG Celle angeordnete Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Dieselthematik vorübergehend auszusetzen. Es fehlte nach dem Bundesverfassungsgericht an einem dringenden Regelungsbedürfnis. Zudem habe die VW AG die ihr aus der Anordnung der Sonderprüfung drohenden schweren Nachteile nicht substantiiert genug dargelegt.