Beurkundungserfordernisse für Break Fee-Vereinbarungen bei M&A-Transaktionen
Eine Vereinbarung, nach der der Verkäufer verpflichtet ist, dem Erwerbsinteressenten bei Abbruch einer M&A-Transaktion die vergeblich aufgewendeten Kosten bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag zu erstatten, bedarf nicht der notariellen Beurkundung. Dies hat das OLG München kürzlich in der Sache möglicherweise richtig, aber jedenfalls mit unzutreffender Begründung entschieden. Das Urteil gibt uns Anlass, das praxisrelevante Thema der Beurkundungserfordernisse für Break Fee-Vereinbarungen im Rahmen von M&A-Prozessen zu erläutern.