Das neue Transparenzregister – erhöhte Offenlegungspflichten für Unternehmen
Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft getreten (BGBl. I 2017, 1822). Die Novellierung des Geldwäschegesetzes ist Bestandteil der Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, die im Wesentlichen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient. Ein Kernelement des novellierten Geldwäschegesetzes ist die Einführung eines Transparenzregisters, mit dem offengelegt werden soll, welche wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen hinter Gesellschaften, Vereinen, Stiftungen und trust-ähnlichen Konstrukten stehen.