Aktuelles

Aktuelles – News von GLNS

01.01.2015

Drohende Änderung: Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Beteiligungen unter 10 %

Die derzeitige Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die Körperschaften unabhängig von der Beteiligungshöhe gewährt wird, steht weiterhin auf dem Prüfstand. Nachdem bereits die Steuerfreiheit von sog. Streubesitzdividenden aufgehoben wurde, droht nun auch die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Beteiligungen von unter 10 %. Dies ist nicht nur steuersystematisch fragwürdig, sondern hat auch erhebliche negative Auswirkungen auf die Bereitschaft zur Verfügungstellung von Venture Capital.

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01.12.2014

GLNS wird für den JUVE-Award nominiert

Das führende Branchenmagazin JUVE hat GLNS für den diesjährigen Gründerzeit-Award nominiert. Mit dem jährlichen Preis werden neu gegründete Kanzleien für ihren erfolgreichen Aufbau und eine gelungene Marktpositionierung ausgezeichnet.

01.06.2014

Berücksichtigung überwiegend wahrscheinlicher Zahlungspflichten in die Prognose der drohenden Zahlungs­unfähigkeit

In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit beschäftigt und hierbei konkret im Zusammenhang mit der Anfechtung bestimmter vor Insolvenzeintritt vorgenommener Handlungen zu der Frage Stellung genommen, wie Forderungen zu behandeln sind, deren Fälligkeit nicht sicher, gleichwohl aber überwiegend wahrscheinlich ist (Urteil vom 5. Dezember 2013, IX ZR 93/11). Das Urteil gibt Anlass, die Besonderheiten des Insolvenzgrundes der drohenden Zahlungsunfähigkeit und seine praktische Bedeutung sowohl bei der Insolvenzantragstellung als auch im Anfechtungsrecht näher zu betrachten.

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01.06.2014

Besteuerung von Mana­ge­ment­be­tei­­li­gungs­pro­gram­men: BFH zu Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

Der BFH hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 5.11.2013 (VIII R 20/11) entschieden, dass der Überschuss aus dem Rückverkauf von Genussrechten am Arbeitgeber beim Arbeitnehmer als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren ist, wenn der Arbeitnehmer diese Genussrechte bei Laufzeitende nur an den Arbeitgeber veräußern kann und die Höhe des Rückkaufswerts davon abhängt, wie das Anstellungsverhältnis endet. Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass dieses Urteil negative Auswirkungen auf die steuerliche Einordnung auch von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen im Rahmen von Managementbeteiligungsprogrammen haben könnte, in denen Good-Leaver- und Bad-Leaver-Klauseln vorgesehen sind.


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01.06.2014

Gerichtliche Kontrolle von verbindlichen Auskünften / Gesell­schaf­ter­da­r­le­hen mit Rangrücktritt in der Liquidationsbilanz

Mit Urteil vom 5. Februar 2014 (I R 34/12) hat der BFH entschieden, dass verbindliche Auskünfte keiner uneingeschränkten materiell-rechtlichen Prüfung durch die Finanzgerichte unterliegen, sondern die gerichtliche Überprüfung sich darauf beschränkt, ob die rechtliche Einordnung des angefragten Sachverhalts in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist. Aufgrund dieser eingeschränkten Überprüfbarkeit hat der BFH die praxisrelevante und umstrittene Frage, wie Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen in der Liquidationsbilanz der Gesellschaft steuerlich zu behandeln sind, offen gelassen.

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01.06.2014

M&A-Praxis: Auslandsbeurkundung nach BGH zulässig

Seit der Reform des GmbH-Gesetzes durch das MoMiG im Jahr 2008 war umstritten, ob die Beurkundung der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen noch immer durch einen ausländischen Notar vorgenommen werden kann. Vor Inkrafttreten der Reform wurden M&A-Transaktionen aus Kostengründen häufig im Ausland beurkundet, insbesondere in Basel/Schweiz, da dies nach der Rechtsprechung zulässig war. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass nach neuer Rechtslage dasselbe gilt. Die mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen werden nachfolgend kurz erörtert.

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01.06.2014

M&A-Vertrags­gestaltung: Keine Beur­kun­dungs­­­be­dürf­tig­keit von Schiedsvereinbarungen und Schieds­ge­richts­­­ord­nun­gen beim GmbH-Anteilskauf

M&A-Verträge enthalten häufig eine Schiedsklausel. Sofern die Schiedsklausel auf eine institutionelle Schiedsgerichtsordnung verweist, stellt sich die Frage, ob diese Schiedsgerichtsordnung selbst der notariellen Beurkundungspflicht unterliegt. Der BGH hat dies in einer Entscheidung vom 24.07.2014 (Az. III ZB 83/13) verneint.

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01.06.2014

Umwandlungen: OLG Nürnberg bejaht Zulässigkeit des grenzüberschreitenden Formwechsels

Das OLG Nürnberg hat in analoger Anwendung der §§ 190 ff. UmwG den grenzüberschreitenden Formwechsel einer luxemburgischen Société à responsabilité limitée (S.à r.l.) in eine deutsche GmbH für zulässig erklärt. Der Beschluss des OLG Nürnberg ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts zu dieser Frage seit der VALE-Entscheidung des EuGH vom 12.07.2012 (C-378/10), in welcher der EuGH aus der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit abgeleitet hatte, dass eine grenzüberschreitende Umwandlung unter den Voraussetzungen des jeweils anwendbaren nationalen Rechts auch dann zulässig sein müsse, wenn dieses grundsätzlich nur die Beteiligung nationaler Rechtsträger an einem Formwechsel vorsehe (Beschluss vom 19.06.2013, 12 W 520/13).

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01.06.2014

Was macht eigentlich die Geschlechter­quote?

Am 25. März 2014 hatten die Bundesminister Heiko Maas und Manuela Schwesig Leitlinien eines „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ vorgestellt. Das Gesetzesvorhaben will das in der Öffentlichkeit unter dem Stichwort „Frauenquote“ bzw. „Geschlechterquote“ diskutierte Thema gesetzlich verankern. Zwischenzeitlich ist wenig passiert. Gestern ist nun mit erheblicher Verspätung der angekündigte Gesetzesentwurf vorgelegt worden. Dies gibt Anlass, sich den gegenwärtigen Stand der Diskussion zu vergegenwärtigen.

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01.12.2013

Anfechtungsrisiken bei der Abtretung von Gesell­schaf­ter­da­r­le­hen

In einem vielbeachteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst wichtige Aussagen zur Behandlung von abgetretenen Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz der Gesellschaft getroffen. Konkret äußerte er sich sowohl zu der Frage, wem gegenüber der Insolvenzverwalter zur Anfechtung berechtigt ist (nur Forderungsempfänger oder auch abtretendem Gesellschafter), als auch der Erstreckung der Anfechtung auf verbundene Unternehmen. Bei beiden Aspekten knüpft der BGH an seine frühere Rechtsprechung zu den so genannten kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen an, die durch das MoMiG eine gesetzliche Modifikation erfahren hatten.

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